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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Von den Käufern, Kommissionären oder Bevollmächtigten wird erwartet, dass sie sich bei jedem Kauf mit den unten aufgeführten Geschäftsbedingungen einverstanden erklären und an die Auktionsvorschriften halten. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vorbe­haltlich ausdrücklich und schriftlich vereinbarter Ab­weichungen und haben Vorrang vor den Bedingungen, die in allen späteren Dokumenten der Kunden der Auktion aufgenommen sind. Die Nichtigkeitserklärung durch das Gericht einer der folgenden Klauseln hat keinen Ein­fluss auf die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Um kaufen zu können, muss der Kunde bei der Auktionsverwaltung seine Käufernummer beantra­gen. Es kann von den Kunden eine Bürg­schaft (in der Form einer Bankgarantie, eines Bargeld­betrags, einer Kreditversicherung oder in einer anderen Form) verlangt werden.
  3. Alle Handelswaren werden auf der Auktion vom Käufer abgenommen und akzeptiert. Wenn die Waren zur Verfügung gestellt werden, kontrolliert er sie unmittelbar, was Einförmigkeit, Menge und Preis betrifft. Reklamationen müssen begründet und vor Verlassen der Auktion beim Prüfer oder bei der Verwaltung eingereicht werden. Danach formulierte Reklamationen sind nicht mehr zulässig.
  4. Die Waren dürfen nur nach Vorlage eines Ladescheins geladen werden.
  5. Alle Käufe werden bar und in Euro bezahlt. Bei Nichtzahlung werden unmittelbar und von Rechts wegen alle anderen Forderungen gegenüber dem Käufer fällig. Wenn nicht bar bezahlt wird, hat der Ver­käufer ipso jure und ohne Inverzugsetzung das Recht, Ver­zugszinsen zu berechnen, nämlich 0,2 % pro Woche und unteilbar. Das Berechnen von Verzugszinsen gibt dem Käufer auf keinen Fall das Recht, die Bezahlung auszusetzen. Bei nichtrechtzeitiger Bezahlung der Rechnung wird von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags, mit einem Mindest­betrag von 75,00 Euro und einem Höchstbetrag von 7.500,00 Euro, zuzüglich eventueller Mahn-, Wechsel- und Protestgebühren fällig.
  6. Der Käufer bezahlt für "mehrmaliges" Verpackungs­material eine Kaution, die auf der Rechnung als Nutzungs­gebühr bezeichnet wird. Für das von der Auktion als "einma­lig" betrachtetes Verpackungsmaterial bezahlt der Käufer den Preis, der auf der Rechnung aufgeführt wird. Die Mehrweg­verpackung Coöperatie Hoogstraten wird von der Auktion zum Kautionspreis zurückgenommen, wenn sie an unser Lager geliefert wird. Das muss spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Kauf geschehen. Für Verpackungsmaterial, das nach dieser Frist abgeliefert wird, kann eine zusätzliche Nutzungsgebühr berechnet werden. Das abgelie­ferte Verpackungsmaterial muss in gutem Zustand sein und darf nicht verschmutzt und nicht beschädigt sein. 
  7. Das Verpackungsmaterial, das mit der Marke der Gesellschaft (VK-VdK-VH-VCoöperatie Hoogstraten - Veiling Hoogstraten - HOOGSTRATEN® - Veiling der Kempen) und/oder der Gemeinschaftsmarke Flandria® und/oder Verbond van Belgische Tuinbouwcoöperaties (V.B.T.) gekennzeichnet ist, darf lediglich für folgende Zwecke verwendet werden: : - Für die Verpackung für einmalige und mehrmalige Verwendung: : Für den Ankauf bei der Auktion und für den weiteren Handel der in der Verpackung gekauften Ware bis zum Verbraucher, unter der Voraussetzung, dass die gehandelte Ware bei der Auktion in der Verpackung gekauft wurde. – Für die Verpackung für mehrmalige Verwendung: auch für die Rücklieferung der Verpackung an die Auktion. Jede andere Verwendung wird als Missbrauch betrachtet. Jeder regulär festgestellte Missbrauch macht einen Schadenersatz fällig, der pauschal auf 12,50 Euro pro Kiste festgelegt wird. Unter anderem gilt eine von einem Gerichtsvollzieher ausgestellte Feststellung als ausreichender Beweis des Missbrauch-Tatbestands. Ein Missbrauch der von Coöperatie Hoogstraten ausgestellten Zertifikate und GGN ist strengstens verboten. 
  8. Die Kunden dürfen nicht mehr Verpackungsmaterial zurückbringen als von der Auktion abgeliefert wurde. Die Kaution für das even­tuell mehr abgelieferte Verpackungs­material wird nicht zurückerstattet.
  9. Der Verkäufer bleibt Eigentümer der verkauften Waren bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung der Wa­ren durch den Käufer. Die vollständige Verantwortung und Haftung für die Waren geht vom Verkäufer zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, wenn die Waren vom Käufer oder von dessen Angestellten am Kai des Verkäufers aufgeladen werden.
  10. Im Fall einer Nichtlieferung kann der Verkäufer nur für den Wert der verkauften Waren in Anspruch genommen werden. Der        Verkäufer kann auf keinen Fall für Schäden in Anspruch genommen werden, die Dritte aufgrund der Nichtliefe­rung verkaufter Waren      erlitten haben.
  11. Die Auktion haftet nicht für Störungen, die bei der Lieferung aufgrund von Umständen auftreten, die als höhere Gewalt betrachtet      werden, wie z. B. allgemeine oder teilweise Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Unfälle, Maschinenschäden, Überschwemmungen, usw.    Diese Aufzählung ist exemplarisch und nicht beschränkend.
  12. Aufrechnung: Die Auktion hat stets das Recht, Forderungen gegen den Käufer mit eventuellen Gegenforderungen des Käufers zu      verrechnen. Vorbehaltlich eines vorhergehenden schriftlichen Einverständnisses der Auktion kann der Käufer jedoch keine      Aufrechnung in Anspruch nehmen, welche auch die Rechte oder Forderungen sein mögen, auf deren Grundlage der Käufer eine    Aufrechnung gelten lassen will.

 

Deze verkoopsvoorwaarden zijn ter beschikking op de maatschappelijke zetel in het Nederlands, Engels, Frans en Duits.

These conditions of sale can be consulted at the registered office in Dutch, English, French and German.

Ces conditions de vente sont disponibles au siège social en langue néerlandaise, anglaise, française et allemande.

Diese Verkaufsbedingungen stehen im Gesellschaftssitz in Niederländisch, Englisch, Französisch und Deutsch zur Verfügung.

 

Alle geschillen in verband met deze facturen of con­tracten vallen onder de be­voegdheid van de Recht­banken te Turnhout of de Vrederechter van Hoogstraten De verkoper kan echter tevens het geschil laten beslechten voor de Rechtbank van de woon­plaats van de debiteur. Het Belgisch recht is van toepassing.
In case of disputes in con­nection with this contract or these invoices only the Courts or Justice of Peace of Turn­hout or the Courts of Hoog­straten are competent. Never­theless, the seller reserves the right to bring the case before the Court of the debtor’s domicile. Belgian law is appli­cable.  

Tout litige relatif à ces factures ou contrats est de le compétence des tribuniaux de Turnhout ou du juge de Paix de Hoogstraten. Le vendeur peut toutefois porter le litige devant le tribunal du domicile du débiteur. Le droit belge est applicable.

Alle Streitfälle bezüglich dieser Rechnungen oder Verträge fallen unter die Gerichtsbarkeit der Gerich­te von Turnhout oder des Friedensrichters von Hoogstraten. Der Verkäufer hat jedoch das Recht die Streitfälle vom Gericht des Wohnsit­zes des Schuldners schlich­ten zu lassen. Das belgische Recht ist anwendbar.